Voraussetzungen für die Versorgung
Die Ambulante Kinderkrankenpflege bietet Leistungen ab einem Pflegeumfang von mindestens 4 Stunden je Einsatz gemäß § 37 Absatz 1 und 2 oder nach § 37c des Sozialgesetzbuches (SGB V) an. Grundlage für die Versorgung ist eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12 oder Muster 62), die vom behandelnden Kinderarzt oder der Klinik ausgestellt wird.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns und Ihrer Krankenkasse in Verbindung, da die Genehmigung durch die Krankenkasse einige Tage in Anspruch nehmen kann. In den Versorgungen können zudem Leistungen der Pflegekasse integriert oder zusätzlich beauftragt werden.
Wir unterstützen Sie von Anfang an:
- Prüfung der Voraussetzungen für die Ambulante Kinderkrankenpflege
- Weiterleitung der ärztlichen Verordnung zur Genehmigung an die Krankenkasse
- Umfassende Beratung zu Antragstellung, Finanzierung und Leistungen der Pflegekasse
Unser Ziel ist eine sichere, gut organisierte und schnelle Versorgung Ihres Kindes – kompetent und lückenlos.