Finanzierung und Kostenübernahme

Die Ambulante Kinderkrankenpflege REGENBOGEN ist Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen. Je nach individueller Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme:

Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlungspflege gemäß § 37c SGB V sowie ergänzend nach § 37 Absatz 1 und 2 SGB V. Die Leistungen werden in der Regel als Einzelfallentscheidung nach ärztlicher Verordnung gewährt.

Pflegekasse

Leistungen der Pflegekasse können bei anerkanntem Pflegegrad beantragt werden. Dazu zählen die Grundpflege nach § 36 SGB XI, Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI sowie Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI zur Unterstützung im Alltag.

Sozial- und Jugendamt

Bei bestimmten Diagnosen ist eine Unterstützung über die Eingliederungshilfe (SGB VIII § 35a) oder nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 20 und § 27) möglich.

Private Finanzierung

Selbstverständlich können Leistungen auch privat in Anspruch genommen und finanziert werden.

Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragen der Finanzierung und helfen bei der Antragstellung – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Was Familien über uns sagen

Lesen Sie, wie Familien unsere Kinderpflege erleben und warum sie uns ihr Vertrauen schenken.
Persönliche Stimmen, die zeigen, wie wir gemeinsam den Alltag erleichtern.