Finanzierung und Kostenübernahme
Die Ambulante Kinderkrankenpflege REGENBOGEN ist Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen. Je nach individueller Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme:
Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlungspflege gemäß § 37c SGB V sowie ergänzend nach § 37 Absatz 1 und 2 SGB V. Die Leistungen werden in der Regel als Einzelfallentscheidung nach ärztlicher Verordnung gewährt.
Pflegekasse
Leistungen der Pflegekasse können bei anerkanntem Pflegegrad beantragt werden. Dazu zählen die Grundpflege nach § 36 SGB XI, Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI sowie Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI zur Unterstützung im Alltag.
Sozial- und Jugendamt
Bei bestimmten Diagnosen ist eine Unterstützung über die Eingliederungshilfe (SGB VIII § 35a) oder nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 20 und § 27) möglich.
Private Finanzierung
Selbstverständlich können Leistungen auch privat in Anspruch genommen und finanziert werden.
Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragen der Finanzierung und helfen bei der Antragstellung – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.