FAQ
Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren mit chronischen, schweren oder akuten Erkrankungen. Dazu gehören z. B. beatmungspflichtige Kinder, Frühgeborene, Kinder mit neurologischen Störungen oder in palliativer Versorgung.
Die Pflege erfolgt auf Basis einer ärztlichen Verordnung für häusliche Krankenpflege (Formular Muster 12, Muster 62a-c). Diese wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und durch die Krankenkasse genehmigt.
In der Regel ja – nach Prüfung durch die Krankenkasse. Je nach Situation kommen auch Pflegekassen, Sozial- oder Jugendämter infrage. Wir unterstützen Sie bei allen Anträgen.
Sobald die Verordnung und die Kostenzusage vorliegen, kann die Versorgung meist kurzfristig starten. Frühzeitige Kontaktaufnahme hilft, Wartezeiten zu vermeiden.
Wir sind auf Kinder spezialisiert. Unser Team besteht aus examinierten Pflegefachkräften mit Zusatzqualifikationen in der Kinderkrankenpflege und Intensivversorgung. Die familiäre Begleitung und Einbindung der Eltern stehen bei uns im Mittelpunkt.
Das hängt vom individuellen Bedarf ab. Möglich sind stundenweise Betreuung, Tagdienste, Nachtdienste oder 24-Stunden-Versorgung – je nach medizinischer Notwendigkeit.
Wir begleiten, beraten und schulen Eltern umfassend, damit sie im Alltag sicher mit der Pflege umgehen können. Ziel ist es, Selbstständigkeit zu fördern – mit unserer Unterstützung im Hintergrund.
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Versorgung sinnvoll und möglich ist.
Tel.: 02721-84390
Wir passen die Versorgung flexibel an – in enger Abstimmung mit Ärzten, Therapeuten und Angehörigen. Auch Übergänge aus dem Krankenhaus begleiten wir professionell.
Das hängt von Ihrem Wohnort, dem Versorgungsbedarf und der Personalsituation ab. Wir informieren Sie transparent und bemühen uns stets um zeitnahe Lösungen.